Wechsel der Stromzähler

Liebe Gartenfreunde,

Im laufe der Saison werden die Stromzähler gewechselt, Dies geschieht durch eine Firma, die sich um den wechsel und dem einbau der neuen Zähler kümmert. Die kosten liegen pro Zähler bei 60 Euro. Wir müssen dies aufgrund des Mess- und Eichgesetzes – MessEG veranlassen. Jeder der Strom abnimmt, muss einen aktuell geeichten Zähler nutzen, ansonsten droht ein Bußgeld. Quelle: www.Eichamt.de

Zur Erläuterung:
Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht. Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler“ und „Unterzähler“. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt.

Wann dies Endgültig geschieht, wird dann noch bekannt gegeben.