Ergänzung zum Wegebau

Liebe Gartenfreunde,

Der Vorstand hat am 01.09.2020 beschlossen, dass jeder seinen Kies beim Wegebau zur Hälfte des Weges harkt. Da jeder auch für die Pflege des Weges bis zur Hälfte verantwortlich ist.

Grundlage des Beschlusses ist die aktuelle Satzung. Abschnitt II.Gartenordnung, Punkt2 – Absatz 1:

„Jeder Pächter hat die an seinen Einzelgarten grenzenden Wege bis zur halben Breite unkrautfrei und sauber zu halten, sofern vom Verein nicht eine andere Regelung getroffen wurde.“

Und zur Erinnerung was Vereinsleben heißt aus aktuellem Anlass

Der Vorstand